Lyon: Panorama-Bootstour durch die Stadt zum LichterfestTreffpunkt am Quai Rambaud
ID: GYG128964-191649
Kategorie:
Land: Frankreich
Dauer:
50 min.
Beschreibung
Erleben Sie das jährliche Lichterfest in Lyon auf einer 50-minütigen Kreuzfahrt auf der Rhone und bestaunen Sie die Renaissance-Gebäude der Stadt.
Erleben Sie das jährliche Lichterfest von Lyon aus einer neuen Perspektive bei einer 50-minütigen Bootsfahrt auf der Rhone mit Audiokommentar. Bewundern Sie die Renaissance-Gebäude des Stadtzentrums vom Wasser aus und erfahren Sie mehr darüber, wie die Stadt im Mittelalter im Zentrum der politischen und religiösen Macht stand.
Nehmen Sie teil an einer Bootstour durch Lyon und erleben Sie gleichzeitig eine Zeitreise durch die mehr als 2.000-jährigen Geschichte der Stadt. Entdecken Sie während des jährlichen Fests das reiche historische Erbe der Stadt des Lichtes. Erfahren Sie mehr über die Stadt, die zum UNESCO-Welterbe gehört und ihre symbolträchtigen Bauwerke. Bewundern Sie die beeindruckende Architektur am Zusammenfluss von Saône und Rhone
Höhepunkte
- Genieße den besten Blick auf das Lichterfest vom Wasser aus
- Bewundere die beeindruckende Architektur am Zusammenfluss von Saône und Rhone
- Erfahre mehr über die Ereignisse, die Lyons Geschichte geprägt haben
WICHTIGE INFORMATIONEN
13 Bis Quai Rambaud, 69002, Lyon
IM PREIS INBEGRIFFEN
- 50-minütige Bootstour mit Audiokommentar
- Reiseführer-Broschüre in mehreren Sprachen
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
- Speisen und Getränke
- Trinkgeld nicht im Preis enthalten
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.