Punta Arenas: Magdalena Insel - Pinguine & Leuchtturm Wanderung

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ID: GYG280702-487802
Kategorie:
Land: Kolumbien

Dauer: 05:00 Stunden


Beschreibung

Fahre mit der Fähre zur Insel Magdalena und begegne den Magellanpinguinen, während du zwischen ihnen spazieren gehst. Lass dich von einer der bekanntesten Arten Patagoniens überraschen und besuche den Magdalena-Leuchtturm.
Wir fahren mit der Fähre durch die Magellanstraße zur Insel Magdalena. Nach der Ankunft gehen wir von Bord, um die Magellanpinguine zu bewundern, eine der bekanntesten Tierarten des chilenischen Patagoniens. Sie sind leicht an ihrem schwarzen Rücken und weißen Bauch zu erkennen - kontrastreiche Farben, die ihnen helfen, Raubtieren beim Schwimmen zu entkommen.
Wir werden auch die Gelegenheit haben, den Magdalena-Leuchtturm, ein Nationaldenkmal, zu besuchen.
Es ist sehr wichtig, dass die Besucher die Umwelt und den Frieden dieser Pinguinkolonie respektieren, vor allem weil die Magdalena-Insel ein Nistgebiet für diese Art ist.

Höhepunkte

  • Durchquere die Magellanstraße!
  • Wanderung und Besuch der Magellanpinguine auf der Magdalena-Insel
  • Entdecke die 69.000 Paare und ihr Nistgebiet

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
Es sind vollständige Angaben zu allen Passagieren erforderlich (vollständiger Name, Ausweis-/Passnummer und Geburtsdatum).
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Navigation
  • Eintritt zum Naturdenkmal Los Pingüinos
  • Hafengebühren und Steuern
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
  • Transfer vom Hotel zum Tres Puentes Terminal, Punta Arenas

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.