Stockholm: 2-stündige Djurgården-Sightseeing-TourStockholm: Sightseeing-Tour auf Djurgården

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ID: GYG362045-648270
Kategorie:
Land: Dänemark

Dauer: 02:00 Stunden


Beschreibung

Der bei Stockholmern und Besuchern gleichermaßen beliebte Djurgården ist eine ruhige Oase mitten in Stockholm. Erkunde die Insel mit einem einheimischen Guide und entdecke die Geschichte, die diesen Stadtpark so besonders macht.
Die Insel Djurgården wurde zu einem der schönsten Stadtparks der Welt gewählt und ist seit dem 15. Jahrhundert im Besitz der königlichen Familie. Jahrhundert im Besitz der königlichen Familie. Die einzigartige Grünanlage beherbergt viele der berühmtesten Museen und kulturellen Attraktionen der Stadt, darunter das Vasa-Museum, Gröna Lund, das Abba-Museum und Skansen, um nur einige zu nennen.

Djurgården ist Teil des königlichen Stadtparks und verfügt über einen eigenen Vergnügungspark, ein Freilichtmuseum sowie ausgedehnte Wald- und Wiesenflächen. Tauche ein in seine 400-jährige Tradition als Erholungs- und Unterhaltungsparadies und entdecke, warum jedes Jahr über 10 Millionen Besucher in diesen Park kommen.

Höhepunkte

  • Erkunde Djurgården, wo sich das Vasamuseum, Gröna Lund, das Abba Museum und Skansen befinden
  • Besuche den ersten nationalen Stadtpark der Welt
  • Genieße die atemberaubende Aussicht auf Stockholm

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN

Please meet the guide outside of the entrance to the Royal Djurgården Visitor Center.
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Führung
  • 2-stündige Tour
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
  • Trinkgelder

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.