Cannes: Stadtrundfahrt mit dem Beiwagen

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ID: GYG1054209-1639701
Kategorie:
Land: Frankreich

Dauer: 01:00 Stunden


Beschreibung

1 Stunde purer Genuss, um die Welthauptstadt des Kinos zu entdecken: Cannes. Die legendären Orte La Croisette, der Palais des Festivals... aber vor allem einige Orte abseits der Touristenpfade.
Nachdem wir uns ausgerüstet haben, geht's weiter zur Croisette mit ihren großen Hotels, vorbei am Palais des Festivals bis zum Palm Beach. Auf dem Rückweg machen wir einen Abstecher zum Carré d'Or, dem Partyviertel der Jugend von Cannes. Wir schauen uns die „Murs Peints“ an, Wandmalereien an den Fassaden der Gebäude, die große Persönlichkeiten des französischen und internationalen Kinos zeigen.
Anschließend geht es weiter zum Suquet, der von seiner Anhöhe aus über Cannes wacht. Hier hat alles angefangen, als die Stadt noch ein kleines Fischerdorf war. Auf dem Suquet thront die 1627 erbaute Kirche Notre Dame de l'Esperance, von der aus man den schönsten Blick auf die Stadt hat.
Rückkehr zum Ausgangspunkt.
Es sind viele Fotostopps geplant.

Höhepunkte

  • Besichtigung im Beiwagen – ein einzigartiges und zeitloses Erlebnis.
  • Ich zeige dir Cannes, meine Stadt, abseits der Touristenpfade.
  • Sie werden diesen Moment in wunderbarer Erinnerung behalten.

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
Bei Bedarf holen wir dich gerne von deinem Hotel in Cannes ab.
Abholung und Rückgabe vom Hotel
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Die Ausrüstung wird gestellt: Helme, Haarnetze, Handschuhe.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.