Römer und Wein

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ID: GYG673384-1110940
Kategorie:
Land: Frankreich

Dauer: 05:00 Stunden


Beschreibung

Entdecke zwei der am besten erhaltenen römischen Monumente der Welt: Das römische Theater von Orange und das Aquädukt des Pont du Gard (UNESCO-Stätten) und genieße eine Weinprobe in Chateauneuf du Pape.
Mach eine Zeitreise ins 1. Jahrhundert n. Chr. und besuche zwei Weltwunder der Antike: das berühmte Aquädukt Pont du Gard und eines der schönsten römischen Theater in Orange, das einzige in Europa, dessen Bühnenwand noch intakt ist.
Die Akustik ist so gut, dass es seit 1971 für das weltberühmte Opernfestival "les Chorégies" genutzt wird.

Du wirst auch eine Weinverkostung im legendären Chateauneuf du Pape genießen.
Vertiefe dein Wissen über die Weinproduktion und die Rebsorten und lerne mit viel Spaß, wie man Wein professionell verkostet.

In der Provence gibt es über 300 Sonnentage und der Boden im Süden des Rhônetals ist sehr steinig und sandig. Die Nährstoffe, die die Trauben in diesen unterschiedlichen Böden finden, gepaart mit dem sonnigen und heißen Klima, ergeben außergewöhnliche Weine mit geringem Ertrag und großem Alterungspotenzial.

Höhepunkte

  • Römisches Theater in Orange
  • Aquädukt des Pont du Gard
  • Weinverkostung in Chateauneuf du Pape

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Genieße eine Weinverkostung im weltberühmten Chateauneuf du Pape
  • Entdecke die Schönheit des römischen Aquädukts (20 n. Chr.) an der Pont du Gard
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
  • Besuche das beeindruckende römische Theater von Orange

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.