Wiesbaden: Kulinarische Stadtführung durch das Bergkirchenviertel

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ID: GYG651958-1079262
Kategorie:
Land: Deutschland

Dauer: 02:00 Stunden


Beschreibung

Freue dich auf eine kulinarische Stadtführung durch das Bergkirchenviertel mit spannenden Geschichten und leckeren Köstlichkeiten an vier verschiedenen Stationen. Du wirst laufen, kosten, Wein und etwas Herzhaftes genießen.
Das charmante Viertel, in dem früher Arbeiter wohnten und das wegen der kleinen Wohnungen auch "Katzenloch" genannt wurde, ist heute ein lebendiger Kiez mit netten Cafés, individuellen Geschäften, Bars, Kabaretts, Galerien und viel "Kiez-Feeling". Es ist ein besonderer Kiez, für den seine Bewohner vor allem in den 1960er Jahren hart gekämpft haben: Als Pläne für einen großflächigen Abriss bekannt wurden, gab es massive Proteste und politische Auseinandersetzungen - und anschließend eine behutsame Sanierung. Gemeinsam entdecken wir die Straßen und Plätze mit französischem Charme, die schöne Bergkirche, die dem Viertel seinen Namen gibt, stimmungsvolle Hinterhöfe und trendige Lokale.

Die Tour beinhaltet vier verschiedene Verkostungsstopps.
Stopps:
1. Kranzplatz
2. Saalgasse
3. Nerostraße
4. Lehrstraße
5. Schulberg
6. Ende Obere Webergasse

Höhepunkte

  • Öffentliche Tour
  • Entdecke das Stadtviertel
  • Köstlichkeiten probieren

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN

Your guide will wear a name tag.
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Geführte Tour mit einem erfahrenen Tourguide
  • Vier verschiedene Verkostungsstationen
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.