Hannover: Very British - auf den Spuren der Personalunion

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ID: GYG931548-1454779
Kategorie:
Land: Deutschland

Dauer: 02:00 Stunden


Beschreibung

Hannover und das englische Königshaus - alles über die Verbundenheit
Im Jahr 1714 begann mit Kurfürst Georg Ludwig, der als Georg I. den britischen Thron bestieg, die Zeit der Personalunion, in der Hannovers Herrscher auch England regierten. Beide Länder existierten zwar weiterhin getrennt, dennoch gab es einen Austausch in Wissenschaft, Landwirtschaft und Kunst. Da der letzte König der Personalunion, Wilhelm IV., keine männlichen Nachkommen hatte und das welfische Erbrecht eine weibliche Thronfolge ausschloss, endete 1837 die Zeit der Personalunion. Erfahren Sie mehr über diese spannende Zeit mit der Führung "Hannover: Very British - auf den Spuren der Personalunion".

Zu Beginn wird Ihnen im Teestübchen der "Welfentee" serviert. Eine Widmung an die Welfen, dem Haus Hannover und der damit eng verbundenen Beziehung zwischen dem Königshaus Hannover und Großbritannien. Der Earl Grey, ein großer Klassiker unter den Tees, wurde über 200 Jahre lang vom englischen Hof zum offiziellen Getränk erkoren.

Abgerundet wird die Tour mit einem "Guiness" oder alkoholfreiem Getränk im Dublin Inn, einem irischen Pub in der Altstadt.

Höhepunkte

  • Verköstigung Welfen-Tee
  • Hannover und das englische Königshaus
  • Personalunion
  • Verköstigung Guiness

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • inkl. 1x Welfen-Tee
  • inkl. 1x Guiness
  • inkl. Guide
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.