LUMAGICA MünchenMünchen: Lumagica Light Park in Cavalluna Eintrittskarte

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ID: GYG506505-890225
Kategorie:
Land: Deutschland

Dauer: 1 Tage


Beschreibung

Der CAVALLUNA Park verwandelt sich wieder in eine funkelnde Welt der Lichter. Entdecke neue Themenbereiche mit beeindruckenden Installationen, leuchtenden Figuren, interaktiven Stationen und vielen Überraschungen.
Auf dem etwa 1,5 km langen Rundweg tauchst du ein in eine liebevoll inszenierte Lichtreise – mit handgefertigten Figuren, die dank über 750.000 LEDs leuchten. Eine geheimnisvolle Wahrsagerin, ein charmantes Spukhaus oder eine Allwetter-Rodelbahn: Überall gibt es etwas zu entdecken, zu bestaunen und zu verweilen.

Dazu kommen Musik, Projektionen, Lasereffekte und ein Ambiente voller Glühweinduft und Crêpes. Süße und herzhafte Leckereien machen deinen Winterabend perfekt. Und dank zahlreicher Fotospots werden deine Erinnerungen auf deinen Bildern weiterhin hell leuchten.

Höhepunkte

  • Funkelnde Lichtspiele – drinnen und draußen
  • Du wirst über 300 handgefertigte Installationen entdecken
  • Die Rundstrecke ist größtenteils barrierefrei und für Kinderwagen geeignet
  • Zahlreiche thematische Lichtspiele und Fotomöglichkeiten
  • Specials: After-Work-Special, Musical-Nacht, Musik-Nacht und Künstlerische Nacht
WICHTIGE INFORMATIONEN
Mit einem flexiblen Ticket kannst du den Park zu jeder Zeit am gebuchten Tag besuchen
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Eintrittskarte für den LUMAGICA Lichtpark München
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
  • Essen und Trinken (kann gekauft werden)

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.