Jaipur: Abhaneri Step Wells & Haunted Bhangarh Tagestour
ID: GYG627083-1045054
Kategorie:
Land: Indien
Dauer:
10:00 Stunden
Beschreibung
Überwinde deine Angst und besuche auf einer 10-stündigen Tagestour zum Bhangarh Fort und den Abhaneri Step Wells von Jaipur aus den am meisten verwunschenen Ort Indiens.
Deine Tagestour beginnt mit der Abholung von deinem Hotel in Jaipur um 9 Uhr, wo du in ein Fahrzeug steigst, das dich zum Bhangarh Fort bringt. Während der 2-stündigen Fahrt erklärt dir dein Fahrer, warum die Festung den Titel "Indiens meistgesuchter Ort" trägt.
Bei deiner Ankunft erkundest du die stimmungsvollen Ruinen, die auf unerklärliche Weise vor rund 300 Jahren verlassen wurden, und erfährst, warum die indische Regierung den Zutritt zur Anlage zwischen Sonnenuntergang und Sonnenaufgang verboten hat.
Dein nächster Halt ist Chand Baori, ein 1.000 Jahre alter Stufenbrunnen in dem ländlichen Dorf Abhaneri. Bewundere das Stufenlabyrinth und das präzise geometrische Design des Bauwerks, bevor du zu deinem Fahrzeug zurückkehrst und die zweistündige Rückfahrt nach Jaipur antrittst, wo du gegen 17 Uhr ankommst.
Höhepunkte
- Besuche die schönsten Step Well's von Indien
- Erkunde die Ruinen des Haunted Fort
- Private Tour
- Abholung und Rücktransfer zum Hotel
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Abholung und Rückgabe vom Hotel
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Abholung vom Hotel und Rücktransfer zum Hotel
- Wasserflaschen
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
- Eintrittsgebühr für das Denkmal
- Mittagessen oder Abendessen
- Einkaufen oder Trinkgeld
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.