HIMMELSTOUR IN DER BLAUEN STADTDIE HIMMELSTOUR IN DER BLAUEN STADT

  • 0
ID: GYG617265-1032066
Kategorie:
Land: Indien

Dauer: 06:00 Stunden


Beschreibung

DER HIMMEL IN DER BLAUEN STADT Besuche den Mehrangarh Palast, der sich auf einem 150 Meter hohen Hügel befindet Besuche Jaswant Thada, einen königlichen Kenotaph aus dem 19. Der elegante Palast wurde im 20. Jahrhundert erbaut
Wir starten am frühen Morgen mit deinem englischsprachigen Fahrer zu einer Ganztagestour durch die Stadt Blue ( Jodhpur )

Auf einem 150 Meter hohen Hügel gelegen, wurde das Fort 1459 von Rao Jodha, dem Oberhaupt des Rathore-Clans, erbaut und ist ein wichtiges historisches Wahrzeichen und eine beliebte Attraktion Jodhpurs. In der Anlage findest du zahlreiche wunderschöne Paläste, Galerien, alte Tempel und ein Museum.

Dann geht es weiter zum Jaswant Thada, einem königlichen Kenotaph aus dem 19. Der Schrein wurde 1899 zum Gedenken an Maharaja Jaswant II. errichtet. Neben dem Denkmal gibt es hier auch spektakuläre Gärten.

Danach ist unser letzter Halt am Umaid Bhawan Palast, einem weiteren Wahrzeichen Jodhpurs. Der elegante Palast wurde im 20. Jahrhundert erbaut, um 3.000 vom Hunger geplagten Einwohnern von Jodhpur Arbeit zu verschaffen. Er wurde kürzlich in ein 5-Sterne-Hotel umgewandelt.

Höhepunkte

  • Gehe durch enge Gassen, die voller Geschichte sind
  • Genieße die Kommentare deines Guides
  • Erfahre, wie Jodhpur seinen Namen "Blaue Stadt" erhielt

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
IM PREIS INBEGRIFFEN
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.