Ginza Tokyo: Einfaches Matcha-Erlebnis (Grüner Tee)
ID: GYG973908-1520076
Kategorie:
Land: Japan
Dauer:
30 min.
Beschreibung
Erlebe die Teezeremonie ganz ungezwungen in Ginza. Bereite deinen eigenen Matcha (grüner Tee) zu und gönn dir eine Pause mit einem Wagashi (japanisches Gebäck)!
Probier in Ginza, wie man Matcha (grüner Tee) zubereitet und trinkt. Mach eine Pause vom Sightseeing in Tokio und probier ihn zusammen mit Wagashi (japanische Süßigkeiten).
Nimm an einer Teezeremonie für ein bis zwei Personen teil. Nach einer kurzen Einführung kannst du deinen eigenen Matcha zubereiten und ihn ganz ungezwungen genießen. Genieße eine Tasse Matcha-Tee zwischen deinen Besichtigungen in Tokio. Mach eine Pause vom Sightseeing in Tokio und lerne die traditionelle japanische Teezeremonie kennen. Einfach zu erleben und anders als in einem Teezeremonie-Haus.
Höhepunkte
- Stell deinen eigenen Matcha-Pulver (grüner Tee) her und genieß ihn ganz ungezwungen.
- Mach eine Pause vom Sightseeing in Tokio und entspann dich bei einer Tasse Matcha.
- Erlebe die Teezeremonie für ein bis zwei Personen.
- Genieße eine kurze Einführung in die Teezeremonie und die Kunst des Matcha-Mahlens.
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Die Dauer beträgt ca. 30 Minuten. Geöffnet von 10:00 bis 18:00 Uhr. Für Einzelpersonen und Paare geeignet. Lässige Teezeremonie. Ideal für eine Pause zwischen den Besichtigungen in Tokio.
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Eine Tasse Matcha (grüner Tee)
- Ein Wagashi (japanisches Gebäck)
- Kurze Einführung in die Teezeremonie
- Fotomöglichkeit
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.