Osaka: Food-Tour in NambaOsaka: kulinarische Tour in Namba
ID: GYG980652-O-1549621
Kategorie:
Land: Japan
Dauer:
03:00 Stunden
Beschreibung
Begib dich auf ein kulinarisches Abenteuer in Namba, dem gastronomischen Paradies von Osaka. Probier leckeres Street Food, genieß lokale Spezialitäten und entdecke die lebendigen Aromen dieses Traums für Feinschmecker.
Begib dich mit unserer Food Experience in Namba auf eine kulinarische Reise durch Osakas pulsierendes Stadtviertel Namba. Unter der Leitung unseres foodbegeisterten Erzählers tauchst du ein in die belebten Straßen dieses kulinarischen Paradieses. Namba mit seinen bunten Neonlichtern und mechanischen Werbetafeln ist der beste Ort, um den Charme von Osaka zu erleben. Probier eine köstliche Auswahl an Streetfood und schlendere durch Dotonbori, das für seine bunten Imbissstände bekannt ist.
Wir zeigen dir die lokale Esskultur und die Geheimnisse authentischer Aromen. Ob du ein Feinschmecker bist, der die berühmte Küche Osakas genießen möchte, oder ein Reisender, der das lokale Leben kennenlernen möchte, diese Tour verspricht ein Fest für die Sinne.
Höhepunkte
- Auf geht's ins Streetfood-Paradies Dotombori.
- Genieße die Kansai-Küche bei einem Spaziergang durch die Neonlichter von Namba.
- Für alle Liebhaber von Street Food
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Bitte beachte, dass die Walking Tours bei jedem Wetter stattfinden.
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Englisch oder italienischsprachiger Reisegeschichtenerzähler Verkostung lokaler japanischer Speisen
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.