Sapporo: Ramen-Kochkurs
ID: GYG1113226-1709171
Kategorie:
Land: Japan
Dauer:
01:30 Stunden
Beschreibung
Lerne in Sapporo, wie man Ramen von Grund auf zubereitet. Knete den Teig, schneide die Nudeln und genieße dein handgemachtes Ramen mit einer köstlichen Brühe.
Triff deinen Kursleiter und erfahre mehr über die Zutaten, die du verwenden wirst. Gib Wasser zum Mehl und knete den Teig, dann lasse ihn ruhen. Rolle den Teig mit einem Nudelholz aus und schneide ihn mit einem speziellen Messer in Nudeln.
Koche die Nudeln und kombiniere sie mit der Suppe. Zum Schluss platziere deine Ramen auf einem Teller, mach Fotos und genieße deine Kreation.
Während der gesamten Erfahrung erklärt dir dein Kursleiter die Grundlagen und Tipps für die Zubereitung von Ramen. Das Kneten erfordert etwas Kraft, aber die Zusammenarbeit macht es zu einem lustigen und lohnenden Erlebnis.
Höhepunkte
- Fühl die Genugtuung, dein eigenes Ramen von Grund auf zuzubereiten
- Lerne die Grundlagen und Tipps der Ramen-Herstellung von einem freundlichen Kursleiter
- Knete den Teig, rolle ihn aus und schneide ihn von Hand in Nudeln
- Koche deine Nudeln und kombiniere sie mit einer leckeren Brühe
- Genieße deine handgemachten Ramen und mache Fotos von deiner Kreation
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Trag Kleidung, die schmutzig werden darf
Informiere uns im Voraus über Allergien
Komm pünktlich, damit nichts fehlt
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Ramen-Erlebnis
- Zutaten für Ramen
- Schürze
- Anleitung durch den Kursleiter
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
- Persönliche Unfallversicherung
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.