Tokio: Imperialer Palast und Shogun Walking Tour
ID: GYG750917-1212941
Kategorie:
Land: Japan
Dauer:
02:00 Stunden
Beschreibung
Entdecke die reiche Geschichte Tokios bei einem geführten Spaziergang durch die östlichen Gärten des Kaiserpalastes, der einst die Burg Edo und die mächtigen Shogune Japans beherbergte.
Bei einem geführten Rundgang durch die östlichen Gärten des Kaiserpalastes tauchst du in die Geschichte Japans ein. Einst befand sich hier die Burg von Edo, heute sind hier historische Ruinen mit wunderschön angelegten Gärten vereint. Schlendere durch die großen Tore, Steinfundamente und Gräben, die einst den Sitz des Tokugawa-Shogunats schützten. Dein Guide erzählt dir faszinierende Geschichten über Samurai, Shogune und den Übergang von der Feudalherrschaft zum modernen Japan. Zu den Highlights gehören der Ninomaru-Garten mit seiner jahreszeitlichen Schönheit, die Überreste des Schlossturms und mit Kois gefüllte Teiche, die das friedliche Erbe der kaiserlichen Geschichte Japans widerspiegeln. Diese Tour ist sowohl für Geschichtsliebhaber als auch für Erstbesucher geeignet und bietet eine ruhige Auszeit im Herzen von Tokio, während du die Schichten des politischen und kulturellen Erbes Japans aufdeckst.
Höhepunkte
- Erkunde den friedlichen Ninomaru-Garten und die saisonalen Blumen
- Entdecke Geschichten über Shogune und Japans kaiserliche Geschichte
- Beobachte, wie Kois in den ruhigen Teichen des Palastgeländes schwimmen
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
We will meet in front of Starbucks Kokyo Gaien
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.