Private Tour zum Shaolin-Tempel und den Longmen-Grotten
ID: GYG650628-1077310
Kategorie:
Land: Vereinigte Staaten
Dauer:
1 Tage
Beschreibung
Der Shaolin-Tempel wurde 495 n. Chr. erbaut und ist der Geburtsort des chinesischen Kongfu.
Die Longmen-Grotte ist eine der vier großen buddhistischen Grotten in China und beherbergt über 100.000 buddhistische Statuen in den Grotten.
Der Shaolin-Tempel ist der Geburtsort des chinesischen Kongfu. Wenn es um den Shaolin-Tempel geht, musst du ihn mit der chinesischen Kampfkunst in Verbindung bringen. Heute besuchst du den Pagodenwald, den Shaolin-Tempel und genießt die Kongfu-Show im Theater. Danach fahren wir zu den Longmen-Grotten, einer der vier großen buddhistischen Grotten in China, die über 100.000 buddhistische Statuen und Bilder beherbergen. Die Longmen-Grotten wurden vor 1.500 Jahren ausgehöhlt und sind die älteste Kunstform, die eine bedeutende Rolle in der kulturellen Entwicklung des asiatischen Buddhismus spielt.
Anschließend kehrst du zum Hotel in Zhengzhou oder Luoyang zurück.
Höhepunkte
- Weltkulturerbe
- Wunderbare Kongfu-Show
- Privater Service mit Transfers
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Die private Tour beginnt wahlweise in Zhengzhou oder Luoyang im Hotel.
Triff den Reiseleiter in der Hotellobby in Zhengzhou oder im Hotel in Luoyang in der Stadt
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Privater Transfer
- Englischsprachiger Reiseführer
- Einweg-Batteriewagen am Shaolin-Tempel
- Hin- und Rückfahrt zu den Longmen-Grotten
- Eintrittsgebühr für das Haupttor
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
- Tipps
- Peronale Dinge
- Hotel
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.