Ab Luzern: Bürgenstock mit Fähre und StandseilbahnAb Luzern: Tour zum Bürgenstock mit Fähre und Standseilbahn

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ID: GYG119755-O-174880
Kategorie:
Land: Schweiz

Dauer: 1 Tage


Beschreibung

Schippern Sie mit der Fähre von Luzern nach Kehrsiten-Bürgenstock und genießen Sie eine Fahrt mit der Standseilbahn vom See zum Gipfel-Resort. Erkunden Sie am Gipfel angekommen einen der besten alpinen Freizeitparks Europas.
Überqueren Sie den Vierwaldstättersee bei Luzern mit der Fähre und erklimmen Sie anschließend per Standseilbahn den Gipfel des Berges Bürgenstock. 

Genießen Sie die atemberaubende Aussicht auf dem Weg zum weitläufigen Bürgenstock Resort. Erkunden Sie einen der Wanderwege oder nutzen Sie die Indoor- und Outdoor-Tennisplätze und die Schwimmbäder. Spielen Sie eine Runde auf dem 9-Loch-Golfplatz oder unternehmen Sie eine rasante Fahrt mit dem vertikalen Hammetschwand-Lift.

Lassen Sie sich von der internationalen kulinarischen Vielfalt der bis zu 12 Bars und Restaurants vor die Qual der Wahl stellen. Machen Sie sich dann frisch gestärkt auf die Rückfahrt ins Tal mit der Standseilbahn und der Fähre zurück nach Luzern.

Höhepunkte

WICHTIGE INFORMATIONEN
• Der kombinierte Fähr- und Standseilbahn-Shuttle verkehrt von 09:07 bis 19:07 Uhr, mit Abfahrten alle 60 Minuten.
• Samstags und sonntags verkehrt die letzte Verbindung von Bürgenstock nach Luzern um 22.35 Uhr.
Alle Kundenkontaktpunkte werden regelmäßig gereinigt
Sie sind verpflichtet, eine Maske mitzubringen und zu tragen
IM PREIS INBEGRIFFEN
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.