Bangkok: Above Eleven Rooftop Speise- und GetränkepaketeSet zum Teilen für 2 Personen
ID: GYG1053327-O-1619744
Kategorie:
Land: Thailand
Dauer:
01:30 Stunden
Beschreibung
Erlebe das Above Eleven Bangkok – ein Dachrestaurant mit atemberaubendem Blick auf die Skyline, peruanisch-japanischer Küche und kreativen Cocktails für einen unvergesslichen Abend.
Entdecke ein einzigartiges kulinarisches Erlebnis in luftiger Höhe im Above Eleven, einer legendären Rooftop-Bar und Restaurant, das peruanisch-japanische (Nikkei) Küche ins Herz von Bangkok bringt. Das Above Eleven liegt im 33. Stock mit atemberaubendem Blick auf die Skyline der Stadt und bietet eine innovative Speisekarte mit frischem Ceviche, kreativen Sushi-Rollen und leckeren Grillgerichten.
Zusammen mit meisterhaft zubereiteten Cocktails und einer lebhaften, energiegeladenen Atmosphäre ist es der perfekte Ort für einen unvergesslichen Abend. Ob du ein romantisches Abendessen genießt, dich mit Freunden triffst oder einfach nur die Lichter der Stadt genießt, Above Eleven verspricht dir einen unvergesslichen Ausflug über Bangkok.
Höhepunkte
- Dinner auf der Dachterrasse mit atemberaubendem Blick auf die Skyline der Stadt
- Leckere Grillgerichte mit gewagten Akzenten
- Einzigartige peruanisch-japanische (Nikkei) Küche
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Speisen & Getränke
- Einzigartige peruanisch-japanische (Nikkei) Küche
- Dachterrasse mit atemberaubendem Blick auf die Skyline der Stadt
- Leckere Grillgerichte mit gewagten Twists
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.