Bulgarien und Serbien Ganztagestour ab SofiaTour auf Englisch
ID: GYG145206-217260
Kategorie:
Land: Bulgarien
Dauer:
10:00 Stunden
Beschreibung
Wirf einen Blick in die prächtige orthodoxe Boyana-Kirche am Stadtrand von Sofia und besuche dann das mittelalterliche Poganovo-Kloster in Serbien.
Lasse dich von deinem Hotel in Sofia abholen und besuche das UNESCO-Weltkulturerbe Boyana-Kirche am Rande des Stadtzentrums. Bewundere ihre byzantinischen Merkmale, darunter die reich verzierte Keramikfassade und die Wandmalereien im Inneren aus dem 11., 13.
Als Nächstes überquerst du die Grenze nach Serbien und fährst zum Poganovo-Kloster aus dem 14. Jahrhundert, das dem Heiligen Johannes dem Theologen geweiht ist. Jahrhundert, das dem Heiligen Johannes dem Theologen geweiht ist. Hier erfährst du mehr über einen der letzten mittelalterlichen Herrscher Serbiens und über Konstantin Dejanović Dragaš, bevor das serbische Reich an das Osmanische Reich fiel.
Sieh dir die beeindruckenden Fresken von Meisterhandwerkern aus Nordgriechenland genauer an. Genieße die ruhige und spirituelle Atmosphäre, während du die atemberaubende Umgebung auf dich wirken lässt.
Höhepunkte
- Schau dir die Fresken aus dem 13. Jahrhundert in der Boyana-Kirche an
- Bewundere die Wandmalereien griechischer Meister im Poganovo-Kloster
- Erlebe die spirituelle Atmosphäre der atemberaubenden Landschaften
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
- Für den Grenzübertritt nach Serbien ist am Tag der Reise ein Reisepass erforderlich
Abholung von jeder Adresse in Sofia.
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.