Nizza: Elektroroller mieten4-Stunden-Miete

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ID: GYG389399-O-749782
Kategorie:
Land: Frankreich

Dauer: 04:00 Stunden


Beschreibung

Miete einen Elektroroller in Nizza und profitiere von einem spaßigen, schnellen und effizienten Transportmittel, um die Stadt zu besichtigen.
Miete einen Elektroroller, mit dem du die Stadt Nizza mühelos entdecken kannst. Erkunde die Stadt wie ein Einheimischer in deinem eigenen Tempo mit diesen komfortablen Elektrorollern. Wähle zwischen 20 km oder 45 km Autonomie, je nachdem, wie viel du auf deiner Fahrt erkunden möchtest.

Umgehe Staus und beginne deine Erkundung der Stadt, indem du auf der Promenade des Anglais dem Meer folgst. Dann entdeckst du die Altstadt von Nizza mit ihrem fabelhaften Markt Cours Saleya, den Restaurants und den bunten Gassen. Erklimme den Schlossberg, von wo aus du einen herrlichen Panoramablick über die ganze Stadt hast.

Höhepunkte

  • Umgehe Staus und öffentliche Verkehrsmittel, während du Nizza mit einem Elektroroller erkundest.
  • Entdecke die schöne Promenade des Anglais
  • Entdecke das alte Nizza und seine bunten Gassen
  • Erklimme den Castle Hill mit Leichtigkeit und genieße den Panoramablick
  • Wähle eine Mietdauer zwischen 1 Stunde, 2 Stunden, 4 Stunden, 1 Tag oder 2 Tagen

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
- 1 Kaution per Karte oder in bar und 1 Ausweis sind erforderlich
Alle Kundenkontaktpunkte werden regelmäßig gereinigt
In den Fahrzeugen muss Abstand gehalten werden
Du bist verpflichtet, eine Maske mitzubringen und zu tragen
IM PREIS INBEGRIFFEN
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.