Stuttgart: 4-Burgen Winterwanderung mit Kostümführung

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ID: GYG1054059-1620936
Kategorie:
Land: Deutschland

Dauer: 03:00 Stunden


Beschreibung

Entdeckt mit dem Münstermer Mönch oder der Nonne die Burgen rund um den Max-Eyth-See. Mit Glühwein, Klosterbrand & Nonnenfürzle geht’s bei Dämmerung zur Einkehr ins Gasthaus.
Lernt eine der reizvollsten Gegenden Stuttgarts kennen. Rund um den Max-Eyth-See liegen 4 Burgenruinen, die einen in längst vergangene Zeiten versetzen. Genießt herrliche Ausblicke auf den Neckar und wandert mit dem Münstermer Mönch oder der Nonne entlang von Weinbergen, die zu den besten und steilsten Lagen am Neckar gehören. Zum Start gibt es eine Tasse Glühwein oder alkoholfreien Punsch und unterwegs schenkt der Mönch oder die Nonne auch hin- und wieder einen seiner Klosterbrände auf dem 8km langen Rundwanderung aus, gespickt mit Anekdoten aus längst vergangenen Zeiten. Zur Stärkung wird ein schwäbisches Schmalzgebäck gereicht, das sogenannte Nonnenfürzle. Leuchtend mit einer Laterne werdet Ihr in der Dämmerung zu einem Gasthaus geleitet, wo ihr noch gemütlich individuell einkehren könnt.

Höhepunkte

  • Geführte Burgenwanderung mit Mönch oder Nonne rund um den Max-Eyth-See
  • Glühwein, Klosterbrand und schwäbisches Schmalzgebäck „Nonnenfürzle“ inklusive
  • Stimmungsvolle Wanderung mit individueller Einkehr im Gasthaus

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Wanderung mit Nonne oder Münstermer Mönch
  • Tasse Glühwein oder alkoholfreien Punsch
  • Klosterbrände
  • Nonnenfürzle
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.