Tokio an einem Tag: Tsukiji-Markt, Gärten des Kaiserpalastes und GinzaTokio an einem Tag: Tsukiji-Markt, Kaiserpalastgärten und Ginza

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ID: GYG1087576-1674791
Kategorie:
Land: Japan

Dauer: 08:00 Stunden


Beschreibung

Entdecke die japanische Küche in Tsukiji, genieße die Ruhe der kaiserlichen Gärten und schlendere durch Ginza, das exklusivste Luxus- und Einkaufsviertel der Stadt.
Entdecke die kulinarische Tradition Japans auf dem Tsukiji-Markt, dem ältesten Großmarkt Tokios, wo du frische Köstlichkeiten probieren und die japanische Esskultur kennenlernen kannst. Schlendere dann durch die Gärten des Kaiserpalastes, eine Oase der Ruhe inmitten der Metropole, und erfahre mehr über die kaiserliche Familie. Schließe deinen Tag in Ginza ab, dem Luxus-, Mode- und Einkaufsviertel von Tokio, wo exklusive Boutiquen, Kaufhäuser und Cafés mit raffiniertem Stil nebeneinander existieren.

Höhepunkte

  • Tsukiji-Markt, der alte Großhandelsmarkt von Tokio.
  • Die Gärten des Kaiserpalastes
  • Ginza, Einkaufszone

Sprachen

WICHTIGE INFORMATIONEN
Schau vorher mal, wie das Wetter wird, die Tour findet auch bei Regen oder Sonne statt, bring bitte je nach Wetter einen Sonnenschirm oder einen Regenschirm mit.
IM PREIS INBEGRIFFEN
  • Professioneller Guide auf Spanisch, spezialisiert auf Tokio.
  • Historische und kulturelle Erklärungen und lokale Empfehlungen.
  • Zeit für Fotos und kleine Einkäufe in touristischen Gegenden
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
  • Mahlzeiten, Getränke und persönliche Ausgaben.
  • Reiseversicherung.

Wann sollten Sie buchen?

Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.


Stornierungen

Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.