Neuseeland im Ersten Weltkrieg an der Somme & Artois von Amiens, Arras
ID: GYG621403-1037677
Kategorie:
Land: Neuseeland
Dauer:
07:00 Stunden
Beschreibung
Die neuseeländische Division wurde an die Westfront geschickt, wo sie 1916 an der Schlacht an der Somme teilnahm. Die Neuseeländer wurden auch in Arras eingesetzt, um ehemalige unterirdische Tunnel für einen Angriff auszubauen.
- Abfahrt von deinem Hotel um 09:00 Uhr von Amiens oder Arras zum Schlachtfeld an der Somme
- Besuch einiger wichtiger Orte, um dir einen Überblick über die Länder zu geben, die ebenfalls beteiligt waren.
- Wir fahren zum Caterpillar Valley, wo die neuseeländische Division während der ersten Schlacht im September 1916 auch Panzer einsetzte. Wir besuchen den Friedhof und die Gedenkstätte für die Vermissten und gehen dann zum neuseeländischen Denkmal, das auf einem ehemaligen deutschen Schützengraben errichtet wurde.
- Danach fahren wir nach Arras, um den Steinbruch von Wellington zu besichtigen, der für die Öffentlichkeit zugänglich ist. Du wirst sehen, was die neuseeländischen Tunnelbauunternehmen in Vorbereitung auf den Angriff am 17. April gebaut haben.
- Dann geht es zurück zu deinem Hotel
Höhepunkte
- Überreste der Schlachten
- U-Bahn-Tunnel
- Denkmäler und Friedhöfe
Sprachen
WICHTIGE INFORMATIONEN
Abholung und Rückgabe vom Hotel
IM PREIS INBEGRIFFEN
- Guiding Dienstleistungen
- Privater Transport
- Wasserflaschen im Fahrzeug für die Reisenden
IM PREIS NICHT INBEGRIFFEN
- Persönliche Ausgaben
- Souvenirs
- Essen, Getränke, Snacks
Wann sollten Sie buchen?
Um die Verfügbarkeit zu garantieren, buchen Sie so schnell wie möglich. Eine frühzeitige Buchung ist eine Überlegung wert, insbesondere wenn Sie die Reise während der Hochsaison wie an Feiertagen oder Wochenenden planen.
Stornierungen
Diese Exkursion können Sie kostenfrei stornieren bis :Stornierungszeitpunkt Stunden vor Reisebeginn. Wenn Sie den Ausflug nach :Stornierungszeitpunkt stornieren oder nicht erscheinen, wird Ihnen der volle Preis der Aktivität in Rechnung gestellt. Eine Verspätung zur Abholung oder Abfahrt gilt als nicht erschienen.